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Netzeinspeisung

Häufige Fragen zur Netzeinspeisung in das Stromnetz der EWK Energie AG

Wie viel erhalte ich für den eingespeisten Strom?

Energierücknahmepreis der EWK Energie AG

Die Preise für die Stromrücklieferung werden jährlich gemäss der Empfehlung vom Bundesamt für Energie (BFE) ermittelt. Für Anlagen, die keine KEV erhalten gelten gemäss BFE marktorientierte Strompreise. Der Rücknahmepreis ist jeweils auf der Strompreisliste aufgeführt.

Was ist die KEV (Kostendeckende Einspeisevergütung)?

Im 2007 hat das Parlament im Zuge der Verabschiedung des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) auch das Energiegesetz (EnG) revidiert. Das revidierte Energiegesetz schreibt vor, die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2030 um mindestens 5’400 GWh zu erhöhen. Es enthält dazu ein Paket von Massnahmen zur Förderung der erneuerbaren Energien sowie zur Förderung der Effizienz im Elektrizitätsbereich. Hauptpfeiler ist dabei die KEV für Strom aus erneuerbaren Energien.

Die Höhe der KEV ist je nach Anlage unterschiedlich.

Mehr Informationen zu KEV finden Sie unter www.bfe.admin.ch und www.swissgrid.ch

Gibt es nebst der KEV weitere Fördergelder?

Informationen zu Fördergeldern im Kanton Aargau finden Sie unter www.ag.ch/energie

Was ist ferner beim Bau einer Energieerzeugungsanlage zu beachten?

Damit nichts vergessen geht und die Anlage möglichst reibungslos und schnell ans Netz gehen kann, beachten Sie die folgende Checkliste: 

  • Bekanntgabe über Absichten ob KEV gewünscht wird und Kontaktaufnahme mit der EWK Energie AG
  • Rechtzeitig das Anschlussgesuch für Energieerzeugungsanlagen und die Begleitdokumente an die EWK Energie AG senden. (Wird in der Regel vom Anlagebauer ausgestellt.)
  • Einreichung der Installationsanzeige vor Installationsbeginn