Auf Grund von tieferen Beschaffungskosten für die Energie sinkt der Stromtarif per 1. Januar 2026 in der Grundversorgung. Auch die Kosten für die Nutzung des Stromnetzes von EWK sinkt mehrheitlich im Vergleich zum Jahr 2025. Neu kommt ein gesetzlich vorgeschriebener Messtarif hinzu, der die Kosten für die Messung des Strombezugs separat ausweist.
Durch eine Tarifzeitanpassung per 1. Januar 2026 reduziert EWK die Anzahl Hochtarifstunden. Dadurch soll ein Anreiz für die Kundinnen und Kunden von EWK geschaffen werden, den Strom insbesondere aus Photovoltaik-Anlagen dann zu nutzen, wenn er produziert wird.
Bei den öffentlichen Abgaben wird ab 2026 ein neuer Tarif „Solidarisierte Kosten“ erhoben. Mit dieser Abgabe werden die nötigen Netzverstärkungen in den unteren Netzebenen finanziert und die vom Parlament beschlossenen Überbrückungshilfen für die Stahl- und Aluminiumindustrie umgesetzt.
Für einen Haushalt in einer Fünfzimmerwohnung mit Elektroherd und Tumbler mit einem Jahresverbrauch von 4‘500 Kilowattstunden (gemäss ElCom-Verbrauchskategorie H4) sinkt der Gesamtpreis für Strom der EWK per 1. Januar 2026 um rund 10.25 Franken pro Monat respektive um 123 Franken pro Jahr (-9.3 Prozent gegenüber 2025). Die tatsächliche Reduktion hängt generell vom individuellen Verbrauchsverhalten ab.
Energietarif und Netznutzungstarif sinkt
Die Marktpreise für Energie sind in den letzten Monaten wieder zurückgegangen. Dieser Umstand und die Einführung der neuen Beschaffungsstrategie im Jahr 2022 führte dazu, dass die Kosten für die Energiebeschaffung reduziert werden konnten, was wiederum zu tieferen Energietarifen für das Jahr 2026 führt.
Der Tarif für die Nutzung des Stromnetzes von EWK sinkt leicht gegenüber dem Jahr 2025. Die Ursache für diese Entwicklung ist primär der Reduktion der Netzkosten geschuldet. Ein Grund für die Reduktion ist die Senkung des so genannten WACC (vom Bundesrat vorgegebener Satz, mit dem das in der Netzinfrastruktur gebundene Kapital verzinst wird). Auch die nationale Netzgesellschaft Swissgrid hat eine Tarifreduktion per 1. Januar 2026 bekanntgegeben. Die allgemeinen Systemdienstleistungen (SDL) sinken im Vergleich zu 2025 um 0.28 Rp./kWh.
Im Gegenzug steigen die Abgaben, welche Swissgrid im Auftrag des Bundes weiterverrechnet und die ebenfalls Teil des Netznutzungstarifs sind. Neu wird ab 2026 eine Abgabe „Solidarisierte Kosten“ von 0.05 Rp./kWh zur Finanzierung von Netzverstärkungen und als Überbrückungshilfe für die einheimische Stahl- und Aluminiumindustrie erhoben. Auch die Kosten für die Stromreserve steigen um 0.18 Rp./kWh.
Messkosten werden ab 2026 neu separat ausgewiesen
Aufgrund einer neuen gesetzlichen Vorgabe müssen die Kosten für das Messwesen aus dem Netznutzungstarif herausgerechnet und als eigene Tarifkomponente ausgewiesen werden. Durch diese Änderung werden die Messkosten der Kundschaft verursachergerecht weiterverrechnet.
Neue Tarifzeiten schaffen Anreize für eine gezielte Stromnutzung
Die Entwicklung des Zubaus von Photovoltaik-Anlagen ist erfreulich. Die Steigerung der Produktion von erneuerbarer Energie ist ein wichtiger Beitrag für die Umsetzung der Klimastrategie in Kölliken. Zur Entlastung des Stromnetzes soll diese Energie aber künftig möglichst in den Zeiten verbraucht werden, wenn sie produziert wird. Zu diesem Zweck wird per 1. Januar 2026 ganzjährig ein Niedertarif-Zeitfenster von 11 bis 16 Uhr eingeführt. Photovoltaik-Strom, der direkt durch die Kunden von EWK verbraucht wird, muss nicht mehr über weitere Netzinfrastrukturen transportiert werden und stellt damit einen wichtigen Beitrag zur Entlastung des Stromnetzes dar.
Zuschlag für Solarstrom bleibt gleich
Mit dem Ziel, den Absatz von Solarstrom im Netzgebiet von EWK weiterhin zu steigern, wird der Zuschlag auf Solarstrom für das Jahr 2026 nicht angepasst. Der Zuschlag bleibt auf 3 Rp./kWh.
Diese Massnahme soll einen Beitrag im Hinblick auf die Erreichung der Zielsetzungen der Klimastrategie der Gemeinde Kölliken und das Netto-Null des Bundes leisten.
Sinkende Vergütung für PV-Anlagenbetreiber
Auf Grundlage der neuen regulatorischen Rahmenbedingungen wird die Vergütung zugunsten der Produzenten für das Jahr 2026 deutlich sinken. Der Rückliefertarif für das kommende Jahr und das dazugehörige Vergütungsmodell werden zu einem späteren Zeitpunkt kommuniziert.