Die Kosten für den Strombezug in Kölliken bleiben für 2027 stabil

Die Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung von EWK Energie AG werden 2027 für den Strom leicht mehr bezahlen als 2026. Während die Energietarife auf Grund von tieferen Beschaffungskosten deutlich sinken, steigen die Tarife für die Netznutzung auf Grund von höheren Netzkosten.

Für einen Haushalt in einer Fünfzimmerwohnung mit Elektroherd und Tumbler mit einem Jahresverbrauch von 4’500 Kilowattstunden (gemäss ElCom-Verbrauchskategorie H4) steigt der Gesamtpreis für Strom der EWK per 1. Januar 2027 um rund 6 Franken pro Jahr (+0.5 Prozent gegenüber 2026). Die tatsächliche Veränderung hängt generell vom individuellen Verbrauchsverhalten ab.

Energietarif sinkt und Netznutzungstarif steigt

Dank dem neuen Beschaffungsmodell für Energie konnten die Kosten gegenüber 2026 um rund 13 Prozent reduziert werden. Dieses Ergebnis bestätigt den Entscheid vom Verwaltungsrat und der Geschäftsführung, das bis Ende 2022 angewendete Modell «Vollversorgung» per Anfang 2023 auf das Modell «Strukturierte Beschaffung» zu wechseln. Im neuen Modell wird die Energie gestaffelt über mehrere Perioden und nicht mehr per Stichtag eingekauft. Somit lassen sich Risiken am Markt besser optimieren.

Der Tarif für die Nutzung des Stromnetzes von EWK steigt gegenüber dem Jahr 2026. Die Ursache für diese Entwicklung sind primär steigende Netzkosten, die insbesondere im Bereich der Vorliegerkosten und beim Abbau der Deckungsdifferenzen auszumachen sind. Deckungsdifferenzen können entstehen, wenn die Erlöse aus der Nutzung des Stromnetzes die resultierenden Netzkosten nicht vollumfänglich decken. Der WACC, welcher jedes Jahr vom Bundesrat vorgegeben wird, sinkt von 3.43 Prozent im Jahr 2026 auf 3.28 Prozent im Jahr 2027. Mit dem WACC wird gesetzlich festgelegt, zu welchem Zinssatz das in der Netzinfrastruktur gebundene Kapital verzinst werden kann.

Viele Anfragen und Umsetzungen von neuen Eigenverbrauchsmodellen

Die Umsetzung von Eigenverbrauchsmodellen hat im Jahr 2026 viel Dynamik erhalten. Es wurden eine Vielzahl von neuen Modellen wie bspw. LEG (Lokale Elektrizitätsgemeinschaft) oder das EVG-Modell angemeldet. Auf Grund dieser Entwicklung hat EWK zusammen mit ihrem Dienstleistungspartner in die Prozessoptimierung investiert. Diese Massnahme hat dazu geführt, dass die Anmeldung von neuen Eigenverbrauchsmodellen künftig via Kundenportal von EWK erfolgen kann. Auf dem Portal ist unter anderem ersichtlich, mit welchen Liegenschaften in Kölliken ein Eigenverbrauchsmodell realisiert werden kann. Auch die dazugehörigen Verträge stehen im Portal zur Verfügung.

Zuschlag für Solarstrom bleibt gleich

Mit dem Ziel, den Absatz von Solarstrom im Netzgebiet von EWK weiterhin zu steigern, wird der Zuschlag auf Solarstrom für 2027 nicht angepasst. Der Zuschlag bleibt auf 3 Rp./kWh.

Zuschlag für Wasserstrom wird erhöht

Der Zuschlag für den Bezug von Wasserstrom wird auf Grund von deutlich höheren Marktpreisen angepasst. Der Zuschlag für 2027 beträgt 1.00 Rp./kWh (2026: 0.50 Rp./kWh).

Neues Vergütungsmodell für PV-Anlagenbetreiber

Per 1. Januar 2027 ändern sich die gesetzlichen Vorgaben für die Vergütung von Strom aus Photovoltaikanlagen. Neu wird die Rückliefervergütung, sofern zwischen Produzent und Netzbetreiber keine andere Vergütung vereinbart wird, stärker an den tatsächlichen Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung gekoppelt. Anstelle des vierteljährlich gemittelten Referenz-Marktpreises wird grundsätzlich der stündliche bzw. künftig viertelstündliche Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung berücksichtigt.

Mit dem neuen Vergütungsmodell soll die Einspeisung von Solarstrom stärker auf die Situation am Strommarkt ausgerichtet werden. Gleichzeitig werden Anreize geschaffen, Strom dann zu verbrauchen oder zu speichern, wenn viel Solarenergie verfügbar ist.

In welcher Form EWK die Vergütung von Photovoltaik-Strom im Jahr 2027 abwickelt, wird zu einem späteren Zeitpunkt kommuniziert.

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