Netzdienliche Flexibilität

Bestimmte elektrische Geräte oder Anlagen in Ihrem Haushalt können zu bestimmten Zeiten von EWK ein- oder ausgeschaltet werden. Diese Massnahme erfolgt mit einem Steuer- und Regelsystem (Rundsteueranlage), welches automatisch und in Abhängigkeit der Situation im Stromnetz arbeitet. Das Ziel dieser Massnahme ist eine gezielte Entlastung des Stromnetzes, was zur Versorgungssicherheit beiträgt und den zukünftigen Ausbaubedarf in die Infrastruktur optimiert. Bei der Umsetzung dieser Steuerung stützt sich EWK auf die rechtliche Grundlage der Stromversorgungsverordnung (StromVV, Artikel 19a bis 19d).

Das Stromnetz entlasten

Flexibilität hilft, Spitzen im Stromverbrauch oder in der Einspeisung abzufedern. Wenn viele Geräte gleichzeitig laufen oder sehr viel Solarstrom ins Netz fliesst, kann das Netz an seine Grenzen kommen. Durch eine kurze, gezielte Steuerung wird das Netz stabil gehalten – ohne Qualitätseinbussen für Sie.

Netzausbau reduzieren oder verzögern

Der Ausbau von Stromleitungen und Transformatoren ist teuer und aufwendig. Wenn Flexibilitäten genutzt werden, lassen sich Engpässe oft vermeiden oder zeitlich hinausschieben. Das schont die Infrastruktur und reduziert langfristig die Netzkosten.

Versorgungs­sicherheit erhöhen

Ein robustes, gut gesteuertes Stromnetz gewährleistet, dass jederzeit genügend Energie für alle Haushalte und Betriebe zur Verfügung steht. Flexibilität trägt dazu bei, Schwankungen auszugleichen und das Netz zuverlässig zu betreiben – auch in Zeiten hoher Nachfrage oder starker Einspeisung.

Häufig gestellte Fragen

  • Elektroboiler / Elektroheizung
  • Wärmepumpe
  • Ladestationen für Elektromobilität
  • Batterie-Speicher von Kunden
  • PV-Energieerzeugungsanlage

Kleine Anlagen mit weniger als 800 Watt Leistung, sogenannte Balkonkraftwerke.

Wenn Ihre Anlage bereits vor dem 1. Januar 2026 aktiv gesteuert worden ist, gilt sie als bestehend. Die Nutzung läuft weiter, bis Sie diese im Rahmen einer Kündigung widerrufen.

Für neue Flexibilitäten ab 2026 wird zwischen EWK und den betroffenen Kunden eine vertragliche Vereinbarung abgeschlossen. In dieser Vereinbarung wird auch die finanzielle Entschädigung geregelt.

Gewisse Geräte werden wie bisher über die Rundsteuerungsanlage von EWK gesteuert. Die Eingriffe sind zeitlich begrenzt, automatisiert und erfolgen ausschliesslich in folgenden Fällen:

  • bei angespannten Netzsituationen im Netzgebiet
  • wenn damit ein Netzausbau vermieden oder verzögert werden kann
  • wenn dadurch die Netzkosten gesenkt werden können

Die Nutzung der Flexibilität bei PV-Energieerzeugungsanlagen erfolgt durch Limitierung der maximalen Einspeiseleistung auf 70 Prozent bereits bei der Prüfung und Beurteilung des Anschlussgesuches.

Für die Flexibilität «Elektroboiler» profitieren die Kunden heute davon, dass die Steuerung seitens EWK im Niedertariffenster erfolgt. Falls der Kunde diese Steuerung künftig nicht mehr wünscht, wird der Elektroboiler dann geladen, wenn der Bedarf an Warmwasser vorhanden ist. Ohne aktive Steuerung kann dies künftig auch im Hochtariffenster stattfinden mit entsprechenden höheren Stromkosten für den Kunden.

Für die Flexibilität «PV-Energieerzeugungsanlage» wird eine finanzielle Entschädigung nur dann fällig, wenn die aktive Begrenzung der maximalen Einspeiseleistung mehr als 30 Prozent beträgt.

Sie können die aktuelle Nutzung Ihrer Flexibilität durch EWK jederzeit schriftlich kündigen:

  • innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt unserer jährlichen Information
  • mit einer Frist von drei Monaten auf Ende Kalenderjahr

Abmeldeformular Netzdienliche Flexibilität

Aktuell wird ein Elektroboiler bzw. eine Elektroheizung durch die Rundsteueranlage von EWK so gesteuert, dass die Warmwasseraufbereitung oder das Einschalten der Heizung nur während der Niedertarifzeit stattfindet. Als Kunde profitieren Sie finanziell von dieser aktiven Steuerungsmassnahme.

Wenn Sie diese Steuerung künftig nicht mehr wünschen, können Sie sich mit dem untenstehenden Formular von der Anwendung abmelden. Bitte füllen Sie das untenstehende Formular bis Ende Februar 2026 aus. Ohne fristgerechte Abmeldung gilt die aktuelle Nutzung als akzeptiert.

Abmeldeformular – Netzdienliche Flexibilität